Kühlungsborn: Nutzung von Ferienwohnungen in Wohngebieten untersagt
Bereits seit vielen Monaten tobt in Kühlungsborn ein großer Streit. Die Kommune und die Bürger sind in Konflikt geraten, da ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern die Nutzung von Ferienwohnungen in Wohngebieten untersagt hat. Die Bauaufsicht hat diesen Beschluss nun durchgesetzt. Die Folge: Mehr als die Hälfte der Ferienwohnungen in Kühlungsborn dürfen nicht mehr legal vermietet werden.
Kühlungsborn nicht der einzige betroffene Ort
Von der Neuregelung ist nicht nur Kühlungsborn, sondern prinzipiell ganz Mecklenburg-Vorpommern betroffen. Bislang haben sich allerdings wenige Bauaufsichten mit der Umsetzung der Regelung befasst. Die Aktivität der Aufsicht in Kühlungsborn hat allerdings für Kritik gesorgt. Entsprechend hat sich bereits im Juni 2012 eine Bürgerinitiative gegründet, die sich mit der Problematik auseinandersetzt. Damals wurde der sogenannte „Grundsatzbeschluss zur Änderung der Bebauungspläne hinsichtlich der Unzulässigkeit von Ferienwohnungen in den Wohngebieten“ erstmals besprochen. Die Bürgerinitiative „pro Urlauber als Nachbarn“ versuchte zwar die Entscheidung im Stadtrat im Sinne der Bürger des Orts zu beeinflussen, scheiterte allerdings mit diesem Konzept. Grundsätzlich geht es in dem Beschluss der Bauaufsicht darum, dass Ferienwohnungen nicht in normalen Wohngegenden liegen dürfen. In Kühlungsborn, genauso wie in vielen anderen Orten in Mecklenburg-Vorpommern, ist das allerdings Gang und Gebe. Dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts folgend soll diese Trennung nun allerdings dennoch vollzogen werden.
Proteste halten an
Für „pro Urlauber als Nachbarn“ war der Streit damit aber noch lange nicht vorbei. Die Initiative, die zu Beginn ein Zusammenschluss aus nur elf verschiedenen Ferienwohnungsvermietern war, hat in den letzten Monaten ein rasantes Wachstum durchgemacht. Mittlerweile haben sich fast alle Kühlungsborner, die über eine Ferienwohnung verfügen, der Bürgerinitiative angeschlossen, um gegen die Neuregelung vorzugehen. Das Problem: Laut Stadt-, Kreis- und Landtag ist eine Veränderung der umgesetzten Beschlüsse grundsätzlich nicht möglich. Erst vor einigen Tagen hat der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, der sich auch mit anderen betroffenen Gemeinden beschäftigt hat, darauf verwiesen, dass es sich hierbei um ein Bundes- und kein Landesgesetz handelt. Eine Veränderung der Regelung sei entsprechend nur durch einen Beschluss von Bundestag und Bundesrat möglich.
Wirtschaftliche Grundlage gefährdet
Für die Vermieter von Ferienwohnungen in Kühlungsborn bringt das für den Moment allerdings gar nichts, sie stehen in diesem Sommer wohl ohne Einnahmen da. In dem kleinen Ort an der Ostseeküste ist der Tourismus, insbesondere in den Sommermonaten, die wichtigste Einnahmequelle. Ferienwohnungen haben einen entscheidenden Anteil am Erfolg des Konzepts von Kühlungsborn. Das Problem sei sogar deutlich vielschichtiger, erklären Vertreter der Initiative. Von der Regelung seien nicht nur die Vermieter von Ferienwohnungen, sondern viel mehr alle Bürger der Stadt betroffen. Das Problem: Bleiben die Ferienwohnungen leer, kommen keine Touristen mehr. Entsprechend sinken auch die Verkäufe von Einzelhändlern und anderen Unternehmern. Ein Teufelskreis, dem die Kühlungsborner wohl spätestens nach diesem Sommer entkommen werden – wenn der Bundestag mitspielt.